Eine Baugemeinschaft ist eine Gruppe von Menschen, die zusammen ein Gebäude nach ihren eigenen Vorstellungen und Ideen eigenverantwortlich planen, bauen und (meist auch) nutzen. Die Bezeichnungen Baugemeinschaft, Baugruppe und Bauherrengemeinschaft werden synonym verwendet.
Alle Dienstleistungs-, Planungs-, und Bauverträge werden nur mit der gesamten Baugemeinschaft geschlossen.
Alle Verträge, Pläne, Kosten und Protokolle sind den Mitgliedern frei zugänglich.
Jedes Mitglied kauft im Rahmen der Gemeinschaft seinen Grundstücksanteil.
Die Gemeinschaft wählt eine rechtliche Konstellation, die das gemeinsame Planen und Bauen ermöglicht. Üblicherweise erfolgt dieses als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Die Entscheidungshoheit bei der Planung, beim Bauen und allen Verträgen liegt vollständig bei der Gemeinschaft.
Die Gemeinschaft trägt alle Bauherrenrisiken: Kosten, Termine und Qualitäten.
Planung individueller Grundrisse für Wohn- und Gewerbenutzung
Ausstattung nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen
Möglichkeit und Anrechnung von Eigenleistungen
Mitentscheidung bei Gestaltungsthemen
Integration attraktiver Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. Gästezimmer, Partyraum, Werkstatt, Sauna
kostentransparentes und kostensparendes Bauen, keine Wagnis-und Gewinnkosten an Dritte
Mitbauende lernen sich während des Planungs- und Bauprozesses kennen. So wachsen Nachbar- und Hausgemeinschaften bereits vor dem Einzug zusammen.
Realisierung zukunftsweisender Gebäudekonzepte wie Nullenergiehaus, Generationenwohnen, Seniorenwohnen.
Hohe Identifikation der Eigentümer mit dem Gebäude und dem Ort.
zeitlicher Aufwand (je nach Organisationsstruktur sehr unterschiedlich)
Kosten- und Terminrisiko
es kann nichts Fertiges angesehen werden
Kurz umrissen steht am Anfang eine grobe Idee. Die Gruppe findet sich und bildet auf Basis einer gemeinsamen Vorstellung eine Interessensgemeinschaft. Diese kann sich mit einem Konzept bei der Kommune bewerben.
Bei der Auswahl der Bewerbungen steht das Konzept im Vordergrund. Ist die Bewerbung erfolgreich wird aus der Interessensgemeinschaft eine Planungsgemeinschaft, die gemeinsam einen Architekten mit der Planung und dem Bau des Gebäudes nach ihren Vorstellungen beauftragt. Schließlich wird daraus die Baugemeinschaft.
Nach Abschluss der Bauarbeiten wird diese in eine Eigentümergemeinschaft nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) überführt.
Gemeinsame Idee bzw. Vorstellung
Bewerbung um Bauplatz mit Konzept
Erarbeitung Gebäudeentwurf mit Architekt
Koordination und Ausführung der Realisierung
Bezug der Wohnungen
Gemeinsame Instandhaltung
Die Baugemeinschaft soll die Gestaltungsleitlinie „Vielfalt in der Einheit“ unterstützen.
Aktuell gibt es noch keine Baugemeinschaften in Bisingen. Zur Entwicklung einer neuen, gemeinschaftlichen Art des Wohnens und Lebens in einem Quartier soll das Maute Areal als Vorbild für weitere bauliche Entwicklungen fungieren.
Gelungene Beispiele für die Entwicklung ganzer Quartiere mit Baugemeinschaften sind in der Tübinger Südstadt und ganz neu im Steingau-Quartier in Kirchheim unter Teck zu bewundern.
Kurzvorträge und und Konzeptideen die unsere Ausstellungspartner im Rahmen der Maute Messe am 20. Mai 2023 vorgestellt haben.
Interessante weitere Informationen zu Baugemeinschaften:
Herausgeber: Architektenkammer Baden-Württemberg, Kammergruppe Tübingen, BaugemeinschaftsArchitekten Südwest e.V., Universitätsstadt Tübingen
Präsentation von Thomas Gauggel
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